Aufgaben der Stiftung SPES VIVA

In der Präambel der Satzung der Stiftung SPES VIVA heißt es:

SPES VIVA – „In lebendiger Hoffnung“ ist eine modellhafte Einrichtung, ausgehend vom Klinikum St. Georg – Krankenhaus St. Raphael Ostercappeln, zur Verbesserung der Sterbesituation in Krankenhäusern. Andere Kliniken sind dem Beispiel von SPES VIVA gefolgt.

Nach einem besonderen strukturellen und ideellen Konzept werden Sterbende, Schwerkranke und Patienten mit starken Schmerzen ganzheitlich behandelt und begleitet – unabhängig von ihrer Weltanschauung - , wobei Angehörige in die Betreuung mit einbezogen werden.


Der Stiftungszweck ist wie folgt formuliert:

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Stiftungszweck ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Hospizgedankens und der Palliativmedizin durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Insbesondere soll die Hospizarbeit steuerbegünstigter Körperschaften, die stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen betreiben, finanziell und ideell gefördert werden.

Die Zuwendungsempfänger haben keinen Rechtsanspruch gegenüber der Stiftung. Die verfügbaren Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden.